Vereinsaufnahme
Vereine oder Boxabteilungen, die Mitglied im Box-Verband Weser-Ems e.V. und somit auch im Niedersächsischen Box-Sport Verband e.V. (NBSV) werden möchten, stellen ihren schriftlichen Aufnahmeantrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen an
Dem Aufnahmeantrag sind von dem Verein bzw. von der Boxabteilung des Vereins folgende Dokumente/Unterlagen beizufügen:
- LSB Mitgliedsnummer
- Nachweis über Förderungswürdigkeit (Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes)
- Protokoll der Gründungsversammlung/Teilnehmerliste/Zuordnung der übertragenen Ehrenämter
- Satzung des Vereins (genehmigte Version), konform zur den Richtlinien des LSB
- Mitteilung der nach §26 BGB Verantwortlichen des Vereins
- Nachweis eines Fachübungsleiters „Boxen“ mindestens C-Lizenz
- Mitteilung wer den Verein/die Abteilung zukünftig verantwortlich führt
Liegen alle Dokumente vor, werden diese zwecks Prüfung und Einleitung des Aufnahmeverfahrens vom NBSV verarbeitet. Der Antragsteller wird über die, seitens des NBSV durchgeführten bzw. durchzuführenden Aufnahmeregularien gem. Satzung des NBSV, schriftlich informiert.
Das gilt auch nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens für die erforderliche Mitteilung der Aufnahme in den NBSV. Die entstehenden Kosten für die Mitgliedschaft werden dem neuen NBSV-Mitglied durch den jeweiligen Unterverband mitgeteilt.